Berufsfeldpraktikum

Wann findet das Berufsfeldpraktikum statt?

Das Berufsfeldpraktikum ist das zweite Praxiselement in der neuen Lehrerausbildung, welches im Rahmen Bachelorstudiums abgeleistet wird. Genau wie das Eignungs- und Orientierungspraktikum ist das Berufsfeldpraktikum erforderlich für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat).

An wen richtet sich das Berufsfeldpraktikum?

Das Berufsfeldpraktikum richtet sich an Lehramtsstudierende oder lehramtsinteressierte Studierende im Bachelorstudium.

Wie lange dauert das Berufsfeldpraktikum?

Das Praktikum umfasst einen Zeitraum von mindestens 120 Stunden an mindestens 20 Tagen.

Was sind die Ziele des Berufsfeldpraktikums?

Das Berufsfeldpraktikum soll Studierenden im Sinne der Polyvalenz des Kombinatorischen Bachelor of Arts konkrete, berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnen oder Einblicke in für den Lehrerberuf relevante außerschulische Tätigkeitsfelder bieten. Üblicherweise wird ein Praktikum im Hinblick auf die jeweiligen Studienfächer gewählt oder im pädagogischen Bereich (in der Regel außerhalb des Schuldienstes).

In welchen Tätigkeitsfeldern ist ein Berufsfeldpraktikum möglich?

Berufsfeldpraktikum im Bereich der Studienfächer

Geistes- und Kulturwissenschaften:

Museen, Verlage, Bibliotheken, Archive, Medien und Journalismus, Theater, Werbung, Marketing, Stiftungen, Öffentlichkeitsarbeit, Parteien, Wissenschaftsorganisation, usw.

Naturwissenschaften und Technik

Industrieunternehmen, entsprechende Behörden und Ämter, Forschung und Entwicklung, Softwaredienstleister, Telekommunikationsunternehmen, usw.

Sozial- und Humanwissenschaften

Marktforschungsunternehmen, Parteien, Verbände, Medien und Kommunikation, Wahlforschung, usw.

Generell nicht genehmigt werden Aushilfstätigkeiten und ungelernte Tätigkeiten.

Berufsfeldpraktikum im pädagogischen Bereich (in außerschulischen Bildungseinrichtungen)

  • Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen (Musikschulen, Bibliotheken, museumspädagogische, theaterpädagogische, erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche)
  • Jugendbildungsstätten, Jugendakademien
  • frühkindliche Bildungsangebote, z. B. in Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Kinder- und Jugendförderzentren (z. B. frühkindliche Förderung, Hochbegabtenförderung)
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten im pädagogischen/ sozialen Bereich

Generell nicht genehmigt werden Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Auslandsaufenthalte als AU-Pair, SHK- und studentische Tutorentätigkeiten sowie andere Aushilfstätigkeiten und ungelernte Tätigkeiten.